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Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie als private Hilfsorganisation im Katastrophenschutz mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Ihre nichtinvestiven Ausgaben erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als private Hilfsorganisation, die bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen mitwirkt.

Sie erhalten die Förderung für nichtinvestive Ausgaben, die bei der Durchführung von Übungen, bei Ausbildungsmaßnahmen und auch bei Ihrer Verwaltung entstehen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz

Was wird mit Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz gefördert?+
Mitwirkung privater Hilfsorganisationen im Katastrophenschutz fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie als private Hilfsorganisation im Katastrophenschutz mitwirken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Ihre nichtinvestiven Ausgaben erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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