Messeförderung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie als KMU, Handwerksunternehmen oder innovatives Start-up an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland teilnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als kleines und mittleres Unternehmen (KMU), als Handwerks- und Kleinstunternehmen und als junges und innovatives Unternehmen (Start-up) bei der Teilnahme an Messen und Ausstellungen außerhalb der EU und der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) sowie bei der Teilnahme an internationalen Messen in EU/EFTA und Inland (vor allem für Start-ups sowie Kleinst- und Handwerksunternehmen).
für maximal 2 Messeteilnahmen pro Unternehmen in maximal 3 aufeinanderfolgenden Jahren. Anschließend können Sie für das folgende Jahr keine Förderung erhalten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 8 Wochen vor Messebeginn elektronisch oder schriftlich an die HA Hessen Agentur GmbH.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Messeförderung
Wer kann Messeförderung beantragen?+
Was wird mit Messeförderung gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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