Maßnahmen im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung Sachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)
Wenn Sie als Verein oder Verband Projekte anstoßen, um demokratisches Denken zu fördern und Fremdenfeindlichkeit abzubauen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als gemeinnütziger Verein, Verband oder Einrichtung bei Maßnahmen und Projekten zur Stärkung der Demokratie und zum Abbau von Diskriminierung, Rassismus, Antisemitismus und antidemokratischen Einstellungen. Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Landesprogramms für Demokratie, Vielfalt und Weltoffenheit.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Ihren Antrag richten Sie üblicherweise vor Beginn des Vorhabens
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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