Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Sachsen-Anhalt
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)
Wenn Sie Vorhaben zur Umsetzung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Waldbesitzerin/Waldbesitzer bei Vorhaben der naturnahen Waldbewirtschaftung, bei der Vorbereitung und Entwicklung gemeinschaftlicher Eigentums- und Bewirtschaftungsmodelle sowie bei Vorhaben der forstwirtschaftlichen Infrastruktur.
Die Mittel der Förderung stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)
Wer kann Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019) beantragen?+
Was wird mit Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019) gefördert?+
Wie beantrage ich Maßnahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung, Ausarbeitung von Waldbewirtschaftungsplänen und Durchführung forstwirtschaftlicher Wegebaumaßnahmen (Richtlinie Forst 2019)?+
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