ZuschussAktiv

Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt

zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt

Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Kommune oder Verband bei Projekten, durch die Ausländerinnen oder Ausländer freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren können.

Sie erhalten die Förderung für Ausgaben, die mit der Reintegration in dem jeweiligen Herkunftsland zusammenhängen. Das können vor allem sein:

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens und kann in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

Häufige Fragen zu Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer

Was wird mit Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer gefördert?+
Maßnahmen der freiwilligen Rückkehr von Ausländern in ihre Herkunftsländer fördert Vorhaben im Bereich software. Wenn Sie als Kommune oder Verband Ausländerinnen und Ausländer bei der freiwilligen Rückkehr in ihr Heimatland unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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