LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Landschaftsverband Rheinland (LVR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt einzugliedern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) fördert den Übergang von Menschen mit Behinderung in sozialversicherungspflichtige Arbeit und Ausbildung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt für folgende Personengruppen:
Informationen zur Antragstellung erhalten Sie bei der Fachberatung der Integrationsfachdienste vor Ort sowie beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), LVR-Inklusionsamt.
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Richtlinie LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Inklusionsamt: Abteilung 53.30 Dezernat Soziales: Fachbereich 73 Stand: 13.01.2023
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion
Wer kann LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion beantragen?+
Was wird mit LVR-Budget für Arbeit – Aktion Inklusion gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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