ZuschussAktivBundesweit

Live 500 Förderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Das Programm Live 500 richtet sich an Musikclubs und regionale Veranstalterinnen und Veranstalter von kleineren Konzerten und Konzertformaten mit Newcomerinnen und Newcommern oder experimentellen Genres. Es zielt darauf ab, die Musikspielstätten und Veranstalterinnen und Veranstalter bei einer diverseren Programmplanung und besseren Vergütungen der Künstlerinnen und Künstler (auch im Newcomerinnen und Newcommer-Bereich) zu unterstützen.

Mit dem Programm Live 500 fördert die Initiative Musik Veranstaltende von Livemusik in Deutschland. Sie erhalten einen pauschalen Zuschuss für Konzerte professioneller Musikerinnen und Musiker der populären Musik. Ziel ist es, die Honorierung von Livemusik fairer zu gestalten und Auftrittsmöglichkeiten zu sichern.

Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie regelmäßig Konzerte veranstalten, eine geeignete Spielstätte betreiben oder über eine Open-Air-Fläche mit technischer Grundausstattung verfügen. Die Konzerte müssen öffentlich zugänglich sein und vor Publikum stattfinden. Die Teilnahme am Programm steht auch kommunalen Einrichtungen oder gemeinnützigen Trägern offen.

Es werden mindestens 6 und maximal 24 Livemusikveranstaltungen mit jeweils 500 EUR Zuschuss gefördert, welche insbesondere Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusikern, weniger populäre Genres und experimentelle Formate in den Vordergrund stellen. Die Hälfte des Zuschusses – 250 EUR – muss an die jeweils auftretende Band bzw. den jeweiligen Act gehen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Live 500 Förderung der Initiative Musik

Wer kann Live 500 Förderung der Initiative Musik beantragen?+
Live 500 Förderung der Initiative Musik richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich
Wie beantrage ich Live 500 Förderung der Initiative Musik?+
Der Antrag auf Live 500 Förderung der Initiative Musik wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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