LEADER-Richtlinie
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung
zuständiges Amt für regionale Landesentwicklung (externer Link)
Wenn Sie in Niedersachsen, Bremen oder Hamburg regionale Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Niedersachsen fördert zusammen mit der Freien und Hansestadt Hamburg und der Freien Hansestadt Bremen mit Unterstützung des Europäischen Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) die Umsetzung von Regionalen Entwicklungsstrategien im Rahmen von LEADER.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent, bei Einsatz von Landesmitteln bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, falls nicht geringere Fördersätze im jeweiligen regionalen Entwicklungskonzept der Region festgelegt wurden. Im Fall von Investitionen (ausgenommen Basisdienstleistungen) kann die Höhe des Zuschusses bis maximal 65 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
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