ZuschussAktiv

Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz

zuständige untere Naturschutzbehörde Bayern

Wenn Sie in Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz, Naturparke oder Naturerlebnisse außerhalb von Naturparken investieren, um das Naturerbe Bayerns zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie bei der Finanzierung von Vorhaben des Natur- und Artenschutzes, der Landschaftspflege, der naturverträglichen Erholung in Naturparks und des Naturerlebnisses außerhalb von Naturparken.

Sie erhalten die Förderung für folgende Maßnahmen:

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach Art und Umfang Ihres Vorhabens.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)

Was wird mit Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) gefördert?+
Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie in Landschaftspflege, Natur- und Artenschutz, Naturparke oder Naturerlebnisse außerhalb von Naturparken investieren, um das Naturerbe Bayerns zu erhalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen…
Wie beantrage ich Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR)?+
Der Antrag auf Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien (LNPR) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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