Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
Wenn Sie als Unternehmen innovative und umweltfreundliche Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei betrieblichen Innovationen, die zur Verringerung von Treibhausgasemissionen, zur Anpassung an den Klimawandel, zur Steigerung von Energie- und Ressourceneffizienz und/oder zur Kreislaufwirtschaft beitragen.
Sie bekommen die Förderung für ein einzelbetriebliches Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in einem der 3 folgenden Module:
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie)
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie) beantragen?+
Was wird mit Landesprogramm Wirtschaft (2021–2027) – Förderung von betrieblichen Innvoationen (BIF-Richtlinie) gefördert?+
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