ZuschussAktiv

Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)

Wenn Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule anwendungsnahe Forschungsprojekte, Transformationsvorhaben, den Auf- und Ausbau von Forschungsinfrastrukturen und -netzwerken in den Spezialisierungsfeldern der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW)“ und des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) Sie als Unternehmen, Forschungseinrichtung oder Hochschule bei dem Ausbau von Forschungs- und Entwicklungskompetenzen für die Energiewende und den Klimaschutz in Wissenschaft und Wirtschaft, bei Innovationstätigkeiten für den Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft, bei Transformationsvorhaben zur Kreislaufwirtschaft sowie bei dem dafür erforderlichen Transfer von Technologien und Wissen in marktfähige Produkte und Dienstleistungen. Im Fokus der Förderung stehen vor allem die in der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Schleswig-Holstein (RIS3.SH) definierten Spezialisierungsfelder und deren korrespondierende Schlüsseltechnologien.

Für Forschungsvorhaben, Verbundvorhaben und Durchführbarkeitsstudien beträgt die Höhe des Zuschusses

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie)

Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie) beantragen?+
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Was wird mit Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie) gefördert?+
Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Förderung von anwendungsorientierter Forschung, Innovationen, zukunftsfähigen Technologien und des Technologie- und Wissenstransfers (FIT-Richtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen