Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) (externer Link)
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) einzelbetriebliche Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) bei der Finanzierung von einzelbetrieblichen Investitionsvorhaben in einem ausgewiesenen Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beziehungsweise im sogenannten Hamburg-Rand-Raum.
Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/Anlagen und Gebäuden abzielen, mit denen gesetzliche Energieeffizienzstandards erfüllt und gegebenenfalls sogar übertroffen werden und/oder zur Einführung von umweltfreundlicheren Produktionsverfahren und Steigerung der Ressourceneffizienz in Ihrem Unternehmen beitragen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE)
Wer kann Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE) beantragen?+
Was wird mit Landesprogramm Wirtschaft 2021–2027 – Einzelbetriebliche Investitionsförderung (EFRE) gefördert?+
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