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Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Zuletzt geprüft: 19. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wenn Sie im Land Bremen in Ihr Unternehmen investieren wollen und damit zum Beispiel auch neue Frauenarbeits- oder Ausbildungsplätze schaffen, dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen und/oder einen Zuschuss zu Ihrem Vorhaben erhalten.

Das Land Bremen unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie Investitionen planen, die aus betriebs- und volkswirtschaftlicher Sicht förderungswürdig sind.

Wenn Sie ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) haben, dann gehört Folgendes zu den förderfähigen Investitionen:

Planen Sie als großes Unternehmen Investitionen, so wird gefördert:

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss oder Darlehen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bremen

Häufige Fragen zu Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014)

Wer kann Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) beantragen?+
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bremen. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation
Was wird mit Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) gefördert?+
Landesinvestitionsförderprogramm (LIP 2014) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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