ZuschussAktiv

Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg

zuständiges Landratsamt/Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg

Baden-Württemberg – Statistisches Landesamt

Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind.

Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen

Wer kann Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen beantragen?+
Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bw. Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ei…
Was wird mit Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen gefördert?+
Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen fördert Vorhaben im Bereich Innovation & F&E, Investitionen. Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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