Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
zuständiges Landratsamt/Bürgermeisteramt in Baden-Württemberg
Baden-Württemberg – Statistisches Landesamt
Wenn Sie von schweren Naturereignissen und Unglücksfällen betroffen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Privatperson, Unternehmen oder Kommune, falls Sie durch schwere Naturereignisse und Unglücksfälle geschädigt sind.
Bei Landeshilfen für Kommunen legt der Ministerrat nach Anhörung der kommunalen Landesverbände die Höhe der maximalen Zuwendung im Einzelfall fest.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen
Wer kann Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen beantragen?+
Was wird mit Landeshilfen nach schweren Naturereignissen und Unglücksfällen gefördert?+
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