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Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit

Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Saarland unterstützt Sie bei Maßnahmen zur beruflichen (Wieder-)Eingliederung von Frauen sowie von sozialraumorientierten Präventionsnetzwerken zur Stärkung von Familien und Kindern.

Die Höhe des Zuschuses ist abhängig von der Art der Maßnahme.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

saarland

Häufige Fragen zu Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“

Wer kann Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ beantragen?+
Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in saarland. Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt un…
Was wird mit Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ gefördert?+
Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ fördert Vorhaben im Bereich Unternehmensberatung. Wenn Sie Maßnahmen durchführen oder Beratungsstellen betreiben, die Frauen bei dem Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt unterstützen und zur Vermeidung von Kinderarmut beitragen, können Sie unter bestimmten…
Wie beantrage ich Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“?+
Der Antrag auf Landesarbeitsmarktprogramm „Frauen in Arbeit – Familien stärken“ wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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