Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn die Lärmbelästigung durch Eisenbahnschienen des Bundes für Sie als Anwohnerin und Anwohner besonders hoch ist, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss für Maßnahmen zur Lärmsanierung erhalten.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) fördert Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes, um die Lärmbelastung für Sie als Anwohnerin und Anwohner zu verringern.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der jeweiligen Maßnahme ab. Planungs- und Verwaltungskosten werden pauschal mit einem Zuschuss von 18 Prozent der zuwendungsfähigen Baukosten gefördert.
Bei passiven Lärmschutzmaßnahmen wird zwischen Erstempfängern und Letztempfängern der Förderung unterschieden:
Als Letztempfängerin oder Letztempfänger beantragen Sie vor dem Beginn einer passiven Lärmsanierungsmaßnahme die Weiterleitung der Fördergelder beim Erstempfänger. Auf Antrag erstattet der Erstempfänger, also das Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes, die zuwendungsfähigen Kosten.
Als Erstempfänger stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der Durchführung der Lärmschutzmaßnahmen beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA).
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
Wer kann Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes beantragen?+
Was wird mit Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes gefördert?+
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