ZuschussAktivBundesweit

Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)

Fachstelle für Fördermittel des Bundes – Fachbereich ESF

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) (externer Link)

Wenn Sie sich als Solo-Selbstständige oder Solo-Selbstständiger weiterqualifizieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) für Solo-Selbstständige einen bundesweit unbürokratischen und niedrigschwelligen Zugang zu Bildungsleistungen. Unterstützt werden Solo-Selbstständige mit maximal einem Vollzeitäquivalent an Beschäftigten.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS)

Wer kann Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) beantragen?+
Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Was wird mit Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) gefördert?+
Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige (KOMPASS) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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