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Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Wenn Sie als Kommune preisgünstigen Mietwohnraum für einkommensschwache Haushalte und anerkannte Flüchtlinge schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss und ein zinsverbilligtes Darlehen erhalten.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Kommune bei der Schaffung von Mietwohnraum für Haushalte, die sich am Markt nicht mit angemessenem und bezahlbarem Wohnraum versorgen können und auf Unterstützung angewiesen sind. Anerkannte Flüchtlinge sollen angemessen berücksichtigt werden.

Sie bekommen die Förderung für folgende Vorhaben:

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss und zinsverbilligtes Kapitalmarktdarlehen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 30 Prozent, die Höhe des Darlehens bis zu 60 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)

Wie beantrage ich Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP)?+
Der Antrag auf Kommunales Förderprogramm zur Schaffung von Mietwohnraum (Kommunales Wohnraumförderungsprogramm – KommWFP) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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