ZuschussAktiv

Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“

MV Filmförderung GmbH

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die MV Filmförderung GmbH unterstützt Sie als Kinobetreiber bei Investitionen in Ihr Kino beziehungsweise Ihre Kinos in Mecklenburg-Vorpommern.

Sie erhalten die Förderung für die folgenden investiven Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen, dabei vorrangig für Vorhaben, die zur Reduzierung von Ansteckungsgefahren (vor allem mit dem SARS-CoV-2-Virus) in der Abspielstätte erforderlich sind:

Außerdem können Sie eine Förderung für investive Maßnahmen bekommen, die den besonderen Anforderungen der Entwicklung im ländlichen Raum gerecht werden, beispielsweise für Investitionen in Kassensysteme für das mobile Kino und die Anschaffung oder Erweiterung von mobiler beziehungsweise Open-Air-Projektions- und sonstiger Abspieltechnik, digitale Projektions- und Tontechnik sowie damit verbundenes Zubehör.

höchstens jedoch EUR 60.000 für Kinos mit 1 Saal beziehungsweise EUR 45.000 pro Leinwand für Kinos mit 2 und mehr Sälen, ingesamt jedoch maximal EUR 100.000 pro Kino.

Zuschüsse in Höhe von mehr als EUR 30.000 werden nur gewährt, wenn Förderungen Dritter (vor allem der FFA) nicht möglich sind.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

mv

Häufige Fragen zu Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“

Wer kann Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ beantragen?+
Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in mv. Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bes…
Was wird mit Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ gefördert?+
Kinoinvestitionsprogramm „Film ab!“ fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie als Betreiber eines oder mehrerer Kinos Investitionen zur Modernisierung der Kinos planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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