Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
FFA Filmförderungsanstalt (externer Link)
Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz – FFG) vom: 30.12.2024 Die/Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien BGBl. Teil I Nr. 451 vom 30.12.2024
Richtlinie zur jurybasierten kulturellen Filmförderung des Bundes vom: 31.03.2025 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien Filmförderungsanstalt
Die Projektentwicklungsförderung kann für Maßnahmen der Stoffbeschaffung, der Drehbuchbeschaffung und –entwicklung oder sonstige produktionsvorbereitende Maßnahmen für die Entwicklung von herausragenden Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilmen beantragt werden, einschließlich Animations- und Experimentalfilmen sowie hybriden Formen.
In der Projektentwicklung können Förderungen von bis zu 100.000 EUR, im begründeten Ausnahmefall für besonders aufwändige Animationsfilmproduktionen bis zu 150.000 EUR, gewährt werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung
Wer kann Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung beantragen?+
Was wird mit Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung gefördert?+
Wie beantrage ich Jurybasierte kulturelle Projektentwicklungsförderung?+
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