Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (externer Link)
Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.
Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie
Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)
Was wird mit Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“) gefördert?+
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