ZuschussAktiv

Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen

Zuständige Bezirksregierung Nordrhein-Westfalen (externer Link)

Wenn Sie eine Baumaßnahme für Sportstätten planen, um den Hochleistungssport zu fördern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes.

Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen).

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

nrw

Häufige Fragen zu Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie)

Was wird mit Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) gefördert?+
Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten (Sportstättenbauförderrichtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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