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Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Sachsen unterstützt Sie bei Struktur- und damit verbundenen Personalmaßnahmen.

Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen zur nachhaltigen Veränderung von Aufgabenwahrnehmung, Organisations- oder Personalstruktur. Diese können auch Investitionen beinhalten, sofern sie dem Ziel der Maßnahme dienen.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, die einen Mindestbetrag von EUR 50.000 erreichen müssen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen

Häufige Fragen zu Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG)

Wer kann Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG) beantragen?+
Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sachsen. Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Vorausset…
Was wird mit Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG) gefördert?+
Investitionen und Strukturmaßnahmen nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz (SächsKRG) fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Wenn Sie als kulturelle Einrichtung strukturelle oder personelle Maßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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