Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Gemeinde ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Sie mit Mitteln des Bundes durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ bei Investitionen in die Radverkehrsinfrastruktur. Sie erhalten die Förderung vorzugsweise für interkommunale Maßnahmen und hier besonders für Stadt-Umland-Verbindungen einschließlich Maßnahmen zur Bildung interkommunaler Radverkehrsnetze.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent und für finanzschwache Kommunen bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Mobilität.
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“
Was wird mit Investitionen in den Radverkehr durch das Sonderprogramm „Stadt und Land“ gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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