Integrationsrichtlinie
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Wenn Sie Arbeitslose und Inhaftierte an eine berufliche Tätigkeit heranführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Der Freistaat Thüringen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF+) Ihre Maßnahmen der sozialen Teilhabe und beruflichen Integration.
Die Höhe des Zuschusses kann bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben betragen.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zur Auswahl der Projekte wird ein Konzeptauswahlverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihren formgebundenen Antrag mindestens 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens über das Online-Portal beim Thüringer Landesverwaltungsamt ein.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Integrationsrichtlinie
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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