Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg
Wenn Sie als Kommune eine Integrationsbeauftragte oder einen Integrationsbeauftragten einstellen möchten, die oder der Sie bei der Entwicklung und Stärkung nachhaltiger Strukturen im Bereich Integration unterstützt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Kommune bei der Beschäftigung einer Integrationsbeauftragten oder eines Integrationsbeauftragten.
Die Höhe des Zuschusses hängt von der Einwohnerzahl Ihrer Kommune ab und beträgt bis zu EUR 20.000 jährlich für die Vollzeitstelle einer oder eines Integrationsbeauftragten.
Richten Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail bis zum 15.11. des Jahres vor dem Bewilligungszeitraum an das Regierungspräsidium Stuttgart.
Antragsberechtigt sind Landkreise, Städte, Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sowie sonstige Zusammenschlüsse kommunaler Gebietskörperschaften in Baden-Württemberg (Kommunen).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Integrationsbeauftragte (VwV IB)
Was wird mit Integrationsbeauftragte (VwV IB) gefördert?+
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