ZuschussAktiv

Hamburger Labelförderung

Behörde für Kultur und Medien

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen innerhalb der Kreativwirtschaft verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt Sie als Hamburger Label bei Musikproduktionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten, höchstens jedoch EUR 10.000 je Vorhaben.

Ihren Antrag reichen Sie frühzeitig vor Beginn des Vorhabens an bestimmten Stichtagen bei der Behörde für Kultur und Medien Referat Musik – Stichwort Labelförderung ein.

Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.

Antragsberechtigt sind musikproduzierende Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Hamburg.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

hamburg

Häufige Fragen zu Hamburger Labelförderung

Wer kann Hamburger Labelförderung beantragen?+
Hamburger Labelförderung richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in hamburg. Wenn Sie Maßnahmen planen, mit denen Sie die Attraktivität des Musikstandorts Hamburg erhöhen und die Erwerbschancen inn…

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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