Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte
Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
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Aufwand
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Antragstellung
–
Über dieses Programm
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Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.
Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.
Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte
Was wird mit Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte gefördert?+
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