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Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

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Individuell

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Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

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Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung

Wenn Sie sich wegen der starken Preissteigerungen Ihre Energiekosten nicht mehr leisten können oder sich verschulden müssten und eine Sperre droht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss in Form der Übernahme der Forderungen des Versorgungsunternehmens (Strom und Wärme) beantragen.

Das Land Berlin unterstützt Ihren Haushalt, wenn Sie wegen der gestiegenen Preise für leitungsgebundene Energieträger die Forderungen Ihrer Energieversorger nicht begleichen können und Ihnen daher seit dem 1.1.2024 eine Energiesperre droht oder diese bereits vorliegt.

Sie erhalten die Förderung als einmaligen Zuschuss. Das Land zahlt den Zuschuss direkt an den Energieversorger oder einen beauftragten Dienstleister.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

berlin

Häufige Fragen zu Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte

Was wird mit Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte gefördert?+
Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte fördert Vorhaben im Bereich software. Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung
Wie beantrage ich Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte?+
Der Antrag auf Härtefallfonds Energieschulden für Privathaushalte wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung, Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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