ZuschussAktivBundesweit

Gründungszuschuss

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

Wenn Sie arbeitslos sind und den Sprung in die Selbstständigkeit wagen, kann die Bundesagentur für Arbeit Ihnen mit einem Zuschuss die ersten Schritte erleichtern.

Die Bundesagentur für Arbeit kann Sie, wenn Sie arbeitslos sind, mit dem Gründungszuschuss bei Ihrem Weg in die Selbstständigkeit unterstützen.

Der Gründungszuschuss ist in 2 Phasen unterteilt:

Den Gründungszuschuss beantragen Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit, bevor Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufgenommen haben.

Der Gründungszuschuss schließt andere Förderungen zur Existenzgründung nicht aus.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

Startup / junges Unternehmen

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Gründungszuschuss

Wer kann Gründungszuschuss beantragen?+
Gründungszuschuss richtet sich an Startup / junges Unternehmen. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Was wird mit Gründungszuschuss gefördert?+
Gründungszuschuss fördert Vorhaben im Bereich Gründung. Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Wie beantrage ich Gründungszuschuss?+
Der Antrag auf Gründungszuschuss wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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