Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Wenn Sie Maßnahmen zur Unterstützung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie im Rahmen der Gründungs- und Mittelstandsförderung bei der Durchführung von Vorhaben zur Stärkung der hessischen Kultur- und Kreativwirtschaft.
Sie erhalten die Förderung für folgende Projekte:
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Zuwendungen bis zu EUR 5.000 erhalten Sie als Festbetragsfinanzierung.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft
Wer kann Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft beantragen?+
Was wird mit Gründungs- und Mittelstandsförderung (GuM) – Kultur- und Kreativwirtschaft gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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