Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV)
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV)
Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg (LASV) (externer Link)
Wenn Sie als Einrichtung des Gesundheitswesens, der Pflege oder der Eingliederungshilfe in Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs fossiler Brennstoffe investieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Das Land Brandenburg unterstützt Sie als Einrichtung im Bereich der Pflege und des Gesundheitswesens sowie der Eingliederungshilfe bei Investitionen in energiesparende oder energieeffiziente Lösungen, um die Folgen des Krieges in der Ukraine in Form von Energiepreissteigerungen und Inflation abzumildern und vor allem für die Zukunft einen Rückgang der Kostensteigerungen zu erreichen.
Sie müssen mindestens EUR 2.500 investieren.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie
Wer kann Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie beantragen?+
Was wird mit Green-Care-and-Hospital-Soforthilfe-Billigkeitsrichtlinie gefördert?+
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