Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)
Wenn Sie Investitionen in die Sportstätteninfrastruktur in urbanen oder ländlichen Räumen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Brandenburg fördert Baumaßnahmen an vereinseigenen oder gepachteten Sportanlagen, Vereinsräumen sowie kommunalen Sportstätten.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten.
Melden Sie Ihren Förderbedarf bis zum 1.5. für das Folgejahr beim jeweiligen Kreis- oder Stadtsportbund an. Wird Ihr Projekt befürwortet, dann stellen Sie Ihren Antrag bis zum 1.9. für das Folgejahr beim Landessportbund Brandenburg.
Antragsberechtigt sind Sportvereine über den Landessportbund Brandenburg (LSB), Kommunen des Landes Brandenburg für kommunale Sportstätten sowie der LSB.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB)
Was wird mit Goldener Plan Brandenburg (RL-GPB) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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