BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno)
BMWE – Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fördervolumen
1 .000 € – 20 .000 €
Förderquote
bis 50%
Aufwand
Einfach
Antragstellung
Gering (Gutschein über zugelassenes Beratungsunternehmen beantragen)
Über dieses Programm
Das Programm go-inno fördert kleine Unternehmen bei der Inanspruchnahme von externen Beratungsleistungen im Bereich Produktinnovation und Prozessinnovation.
Förderbereiche - Modul A: Produktinnovation (neue oder verbesserte Produkte) - Modul B: Prozessinnovation (neue oder verbesserte Produktionsverfahren)
Konditionen - Förderquote: 50% der Beratungskosten - Max. förderfähige Beratungskosten: 40.000 € pro Jahr - Max. Förderung: 20.000 € pro Jahr - Bis zu 5 Gutscheine innerhalb von 5 Jahren
Wichtig Beratung muss von einem zugelassenen go-inno-Beratungsunternehmen erbracht werden.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf go-inno-Gutschein
- Angebot des zugelassenen Beraters
- Unternehmensnachweis
Häufige Fragen zu BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno)
Wer kann BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno) beantragen?+
Wie viel Förderung bietet BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno)?+
Was wird mit BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno) gefördert?+
Wie beantrage ich BMWE-Innovationsgutscheine (go-inno)?+
Ausschlüsse
- Unternehmen mit mehr als 100 Mitarbeitern
- Freiberufler ohne Gewerbebetrieb
- Beratung durch nicht zugelassene Unternehmen
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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