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Go! Export Förderung der Initiative Musik

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Gefördert werden internationale Reisen, die Teil einer ausgereiften Exportstrategie sind, z.B. der Besuch von internationalen Showcase-Festivals und Branchentreffen in Zielländern, in denen das Unternehmen bisher nicht oder in geringem Maß vertreten ist.

GO! Export unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Einzelunternehmerinnen und -unternehmer aus der Musikwirtschaft (z.B. Management-, Booking- und PR-Agenturen, Labels und Musikverlage, Vertriebe, selbstvermarktende Musikerinnen und Musiker) beim Ausbau ihrer internationalen Aktivitäten. Dadurch sollen sie ihre internationalen Netzwerke ausweiten, nachhaltige Geschäftsbeziehungen aufbauen, Best-Practice-Beispiele aus dem Ausland kennenlernen, ihr praktisches Know-how über ausländische Märkte erweitern und somit bessere Instrumente für den erfolgreichen Export ihrer Künstlerinnen und Künstler bzw. der eigenen Musik erwerben.

Anträge für GO! Export werden laufend bearbeitet. Antragsberechtigte Unternehmen dürfen bis spätestens 6 Wochen vor Abreise einen Antrag einreichen. Nur vollständig ausgefüllte und formgerechte Anträge können berücksichtigt werden. Der Antrag wird von der Initiative Musik formal geprüft; ggf. fehlerhafte Unterlagen werden nachgefordert und müssen binnen 5 Werktagen nachgereicht werden. Vor diesem Hintergrund wird empfohlen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen.

Die Anträge werden laufend geprüft. Der Status des Antrags kann auch jederzeit im Antrags-Verwaltungsportal eingesehen werden.

Richten Sie Ihren Antrag bitte spätestens 6 Wochen vor der geplanten Reise an die Initiative Musik.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bundesweit

Häufige Fragen zu Go! Export Förderung der Initiative Musik

Wer kann Go! Export Förderung der Initiative Musik beantragen?+
Go! Export Förderung der Initiative Musik richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen). Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Was wird mit Go! Export Förderung der Initiative Musik gefördert?+
Go! Export Förderung der Initiative Musik fördert Vorhaben im Bereich Außenwirtschaft. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
Wie beantrage ich Go! Export Förderung der Initiative Musik?+
Der Antrag auf Go! Export Förderung der Initiative Musik wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM).

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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