ZuschussAktiv

Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Wenn Sie Auszubildende für den Pflegeberuf in Drittstaaten anwerben und vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Maßnahmen zur Gewinnung und Vorbereitung von Personen aus Drittstaaten für die Aufnahme einer qualifizierten beruflichen Ausbildung als Pflegefachkraft nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG).

Die Höhe der Förderung beträgt pauschal EUR 4.000 pro Auszubildender oder Auszubildendem.

Richten Sie Ihren Antrag bitte formgebunden an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Antragsberechtigt sind Träger der praktischen Ausbildung nach § 7 Absatz 5 PflBG mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

thueringen

Häufige Fragen zu Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie)

Wer kann Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) beantragen?+
Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in thueringen. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung
Was wird mit Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) gefördert?+
Gewinnung von Auszubildenden aus Drittstaaten für die Pflege (Pflege-Azubi-Richtlinie) fördert Vorhaben im Bereich Weiterbildung, software. Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) Abteilungsgruppe Arbeits- und Wirtschaftsförderung

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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