Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e.V.
Wenn Sie als Kommune in Hessen Gemeinwesenprojekte in sozialen Brennpunktgebieten planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kommune bei Maßnahmen der Gemeinwesen- und Stadtteilarbeit, die zur Überwindung sozialer Problemlagen beziehungsweise zur Bearbeitung besonderer sozialer und integrationspolitischer Herausforderungen beitragen.
Die Höhe Ihres Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent, in besonderen Fällen bis zu 100 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihrer Maßnahme jeweils bis zum 31.10. eines Jahres für das folgende Jahr bei der Landesarbeitsgemeinschaft Soziale Brennpunkte Hessen e. V. Diese leitet Ihren Antrag dann an das Hessische Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales weiter.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen
Was wird mit Gemeinwesenarbeit in Stadtteilen/Quartieren mit besonderen sozialen und integrationspolitischen Herausforderungen gefördert?+
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