Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen WirtschaftsstrukturV (GRW-Infra) – Wirtschaftsnahe Infrastruktur
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
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Über dieses Programm
Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA)
Wenn Sie in die wirtschaftsnahe Infrastruktur durch Maßnahmen wie den Bau und Ausbau von Gewerbegebieten oder Tourismuseinrichtungen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Sachsen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionen in wirtschaftsnahe Infrastrukturvorhaben. Daneben werden auch nicht-investive Maßnahmen gefördert.
Sie erhalten die Förderung je nach Fördergebiet für
Die Höhe der Förderung beträgt normalerweise 60 Prozent der förderfähigen Kosten.
Wenn sich das Vorhaben in eine regionale Entwicklungsstrategie einfügt, im Rahmen einer interkommunalen Kooperation durchgeführt wird und zur notwendigen Transformation zu einer klimaneutralen und insgesamt nachhaltigen Wirtschaft beiträgt, beträgt die Förderquote
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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