Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat
Wenn Sie Vorhaben umsetzen möchten, die den Verkauf und die Bekanntheit von hessischem Wein und hessischen Weinerzeugnissen steigern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Hessen unterstützt Sie als Kleinstunternehmen, kleines oder mittleres Unternehmen der Weinwirtschaft bei Vorhaben zum Absatz von Wein und weinbaulichen Erzeugnissen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss über Ihren Weinbauverband oder zugehörige Absatzförderungseinrichtungen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die antragsberechtigten Weinbauverbände und Absatzeinrichtungen richten ihren Antrag im Jahr vor dem Beginn der Maßnahme mit den erforderlichen Unterlagen an das Regierungspräsidium Darmstadt, Dezernat V51.2 – Weinbau.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein)
Wer kann Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein) beantragen?+
Was wird mit Gebietliche Absatzförderung von Wein in Hessen (RL AbsFö Wein) gefördert?+
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