Freiwillige Rückkehr (Reisebeihilfe)
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF)
Wenn Sie als Ausländerin und Ausländer planen, freiwillig in Ihr Heimatland zurückzukehren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Schleswig-Holstein gewährt ausreisepflichtigen und ausreisewilligen Ausländerinnen und Ausländer Zuwendungen zur freiwilligen Ausreise und humanen Rückkehr.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bei Einzelreisenden einmalig bis zu EUR 500,00. Zur Überbrückung zwischen Ankunft und Reintegration können weitere EUR 300,00 gewährt werden. Bei Familien können Sie für jedes weitere Familienmitglied einen Zuschuss bis zu EUR 150,00 erhalten, je Familie normalerweise jedoch maximal EUR 1.500.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
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