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Freiwillige kommunale Wärmeplanung

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Karlsruher Institut für Technologie Bereich Baden-Württemberg Programme

Wenn Sie als Gemeinde freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Sie als Gemeinde bei der Finanzierung von Konzepten für eine klimaneutrale Wärmeversorgung.

Sie bekommen die Förderung für die Beauftragung eines externen Dienstleistungsunternehmens zur freiwilligen Erstellung eines kommunalen Wärmeplans gemäß Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg (KSG BW), der sich auf das gesamte Gebiet Ihrer Gemeinde oder mehrerer Gemeinden (Konvoi) bezieht.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Förderhöchstbetrag richtet sich nach der Einwohnerzahl in Ihrer Gemeinde und bei der Konvoiförderung zusätzlich nach der Zusammensetzung des Konvois.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bw

Häufige Fragen zu Freiwillige kommunale Wärmeplanung

Was wird mit Freiwillige kommunale Wärmeplanung gefördert?+
Freiwillige kommunale Wärmeplanung fördert Vorhaben im Bereich Energieeffizienz. Wenn Sie als Gemeinde freiwillig einen kommunalen Wärmeplan erstellen lassen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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