ZuschussAktiv

Fonds für Barrierefreiheit

Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein

Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein

Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein

Wenn Sie analoge oder digitale Vorhaben planen, die zur Verbesserung von Barrierefreiheit in Schleswig-Holstein beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven Vorhaben in analoger oder digitaler Form zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK).

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zwischen dem 2.1. und 1.4. eines Jahres über das Service-Portal Schleswig-Holstein oder schriftlich beziehungsweise per E-Mail an das Referat StK 26 der Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sh

Häufige Fragen zu Fonds für Barrierefreiheit

Wer kann Fonds für Barrierefreiheit beantragen?+
Fonds für Barrierefreiheit richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in sh. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein
Was wird mit Fonds für Barrierefreiheit gefördert?+
Fonds für Barrierefreiheit fördert Vorhaben im Bereich software. Staatskanzlei des Landes Schleswig Holstein

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

Passt das zu mir?

Machen Sie den kostenlosen Förder-Check und prüfen Sie Ihre Eignung in 2 Minuten.

Check starten

Offizielle Quellen