Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Wenn Sie Maßnahmen in denkmalpflegerischem Interesse planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin fördert Sie bei Maßnahmen zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen und sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse.
Sie bekommen die Förderung für denkmalbedingte Mehraufwendungen.
Die Höhe beträgt bis zu 50 Prozent der denkmalbedingten Mehraufwendungen. In Ausnahmefällen kann dieser Höchstbetrag auch überschritten werden.
Leistungen aus anderen öffentlichen Förderungsprogrammen, die auf zuwendungsfähige Ausgaben geleistet werden, sind anzurechnen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse
Wer kann Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse beantragen?+
Was wird mit Förderung zur Erhaltung, Unterhaltung und Wiederherstellung von Denkmalen sowie sonstigen Anlagen von denkmalpflegerischem Interesse gefördert?+
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