Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Wenn Sie Maßnahmen planen, um Werkstätten für Menschen mit Behinderung zu errichten oder auszustatten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Schaffung von Werkstattplätzen für Menschen mit Behinderung.
Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Bagatellgrenze für Bau- oder Erwerbsvorhaben beträgt EUR 50.000, für die Förderung von Ausstattungsgegenständen EUR 10.000.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei dem für Sie zuständigen Landschaftverband: Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen
Was wird mit Förderung von Werkstätten für behinderte Menschen gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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