ZuschussAktiv

Förderung von Waldumwelt- und -klimadienstleistungen und der Erhaltung der Wälder (Richtlinie Waldumweltmaßnahmen)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

zuständiges Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten (ALFF)

Wenn Sie Vorhaben im Wald umsetzen wollen, die dem Erhalt, Schutz und der Verbesserung der natürlichen Lebensräume von wildlebenden Tieren und Pflanzen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie bei Maßnahmen, die zur Erhaltung und zur Verbesserung von Waldflächen mit besonderem Naturschutzwert beitragen.

Sie erhalten eine Förderung für diese Bereiche:

Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Baumart und der Art Ihrer Maßnahme, muss jedoch mindestens EUR 500,00 je Antrag betragen.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

sachsen_anhaltsachsen

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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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