Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Staatskanzlei und Ministerium für Kultur des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 303 – Kultur, Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken
Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt (externer Link)
Wenn Sie künstlerische Vorhaben im Bereich der darstellenden Kunst umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Sachsen-Anhalt unterstützt Sie als Theaterschaffende oder Künstlerin oder Künstler im Bereich der darstellenden Kunst bei Ihrer künstlerischen nichtkommerziellen Arbeit an professionellen Theatern in freier Trägerschaft.
Reichen Sie Ihren Antrag für die Einstiegsförderung und die Einzelprojektförderung bitte jährlich bis zum 1.10. des Vorjahres und für die Basisförderung jährlich bis zum 15.5. des Vorjahres schriftlich und in elektronischer Form beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ein.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Theatern in freier Trägerschaft
Wer kann Förderung von Theatern in freier Trägerschaft beantragen?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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