ZuschussAktiv

Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern.

Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind.

Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren.

Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Wer ist förderberechtigt?

Unternehmenstypen

KMU (kleines/mittleres Unternehmen)

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten

Wer kann Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten beantragen?+
Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten richtet sich an KMU (kleines/mittleres Unternehmen) mit Sitz in bayern. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Was wird mit Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten gefördert?+
Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten fördert Vorhaben im Bereich Investitionen. Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Wie beantrage ich Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten?+
Der Antrag auf Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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