Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Wenn Sie als Unternehmen in die technische Erneuerung oder Modernisierung von Seilbahnen in einem kleinen bayerischen Skigebiet investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als Unternehmen, wenn Sie in kleinen bayerischen Skigebieten die bestehenden Seilbahnen und betriebsnotwendigen Nebenanlagen technisch erneuern oder modernisieren, um die technischen Standards, den Komfort und die Qualität der Seilbahnen zu verbessern.
Darüber hinaus können Sie eine Förderung für zusätzliche Investitionen bekommen, die für den Skisport beziehungsweise die Sommernutzung ebenso wichtig sind.
Sie bekommen die Förderung als Investitions- oder Zinszuschuss, der ein Darlehen verbilligt. Sie können auch beides kombinieren.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zusammen mit einer Gesamtfinanzierungsbestätigung Ihrer Hausbank an die Regierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten
Wer kann Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten beantragen?+
Was wird mit Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten gefördert?+
Wie beantrage ich Förderung von Seilbahnen und Nebenanlagen in kleinen Skigebieten?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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