Förderung von Rundfunk und Telemedien
Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Wenn Sie kommerzielle Rundfunk- oder rundfunkähnliche Telemedienangebote bereitstellen möchten und Sie Ihren Sitz in Berlin-Brandenburg haben, können Sie eine Förderung der Länder Berlin und Brandenburg bekommen.
Die Länder Berlin und Brandenburg unterstützen Ihr kommerzielles Rundfunk- oder rundfunkähnliches Telemedienangebot, wenn Sie damit Ihren Beitrag zur lokalen und regionalen Information stärken.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis 2022 maximal 50 Prozent der anfallenden Verbreitungskosten. In begründeten Ausnahmefällen und bei bestimmten Maßnahmen können Sie eine Förderung bis zu 100 Prozent der Verbreitungskosten bekommen.
Richten Sie bitte Ihren Antrag an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb).
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Sie sind antragsberechtigt als Anbietender kommerzieller Rundfunk- und rundfunkähnlicher Telemedienangebote.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Rundfunk und Telemedien
Wer kann Förderung von Rundfunk und Telemedien beantragen?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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