Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM)
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ innerhalb des Rahmenprogramms „Erforschung von Universum und Materie – ErUM“ vom: 14.04.2026 Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt BAnz AT 24.04.2026 B2
Dem Projektträger sind bis spätestens 01.07.2026 förmliche Förderanträge vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) zu nutzen.
Wer ist förderberechtigt?
Unternehmenstypen
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM)
Wer kann Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) beantragen?+
Was wird mit Förderung von Projekten zum Thema „Physik der kleinsten Teilchen“ (ErUM) gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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