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Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Zuletzt geprüft: 20. Juni 2026

Fördervolumen

Individuell

Förderquote

Individuell

Aufwand

Mittel

Antragstellung

Über dieses Programm

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

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Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Wenn Sie ein zukunftsweisendes Projekt im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken mit grenzüberscheitendem Charakter und fachübergreifendem Ansatz planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Der Freistaat Bayern unterstützt Sie als örtliche Akteurinnen und Akteure bei der Umsetzung von innovativen Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum.

Sie bekommen die Förderung für die Konzeptionierung, Planung und Durchführung von zukunftsweisenden fachübergreifenden Projekten im ländlichen Raum der Regierungsbezirke Niederbayern, Oberpfalz oder Oberfranken.

Wer ist förderberechtigt?

Verfügbar in

bayern

Häufige Fragen zu Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)

Wie beantrage ich Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR)?+
Der Antrag auf Förderung von Projekten im bayerisch-tschechischen Grenzraum (Förderrichtlinie Bayerisch-Tschechischer-Grenzraum – BYCZFöR) wird online über das offizielle Antragsportal gestellt. Aufwand: individuell. Zuständig ist: Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.

Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.

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