Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Fördervolumen
Individuell
Förderquote
Individuell
Aufwand
Mittel
Antragstellung
–
Über dieses Programm
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe
Wenn Sie Projekte zur Bildungs-, Informations- oder Öffentlichkeitsarbeit in der Entwicklungspolitik planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Das Land Berlin unterstützt Sie als Verband oder Verein in der Entwicklungshilfe bei entwicklungspolitischen Vorhaben.
Sie erhalten die Förderung für Projekte der Bildungs-, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit.
Sie müssen sich Ihrer Leistungsfähigkeit entsprechend mit mindestens 10 Prozent an der Finanzierung beteiligen. Hat Ihr Projekt ein Finanzvolumen von über EUR 30.000, müssen Sie sich um eine Finanzierungsbeteiligung von Dritten wie etwa dem Bund oder der EU bemühen.
Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens zu den bekanntgegebenen Terminen bei der Stiftung Nord-Süd-Brücken.
Wer ist förderberechtigt?
Verfügbar in
Häufige Fragen zu Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik
Was wird mit Förderung von Projekten der Bildungs- und Informationsarbeit in der Entwicklungspolitik gefördert?+
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Hinweis: FörderPilot bietet eine unverbindliche Ersteinschätzung. Die Ergebnisse ersetzen keine professionelle Fördermittelberatung. Förderbedingungen ändern sich regelmäßig — bitte prüfen Sie aktuelle Konditionen bei den offiziellen Förderstellen vor der Antragstellung.
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